AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen für ein Personal Training

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGBs) für ein Personal Training

Bereits erworbene und nicht abgeleistete Trainingsstunden, Ernährungsberatungen sowie jegliche Art von Cochings und Gutscheinen verlieren nach 12 Monaten ihre Gültigkeit.

§ 1. Anwendungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Verhältnis zwischen AR LIFEFitness, vertreten durch Alexander Rogmann (nachfolgend „Dienstleister“ genannt) und der/dem/den Kunden/Kundin (nachfolgend „Kunde“ genannt) hinsichtlich der Vereinbarung, Planung und Durchführung eines persönlichen Fitnesstrainings bzw. einer persönlichen Gesundheitsberatung des Kunden durch den Dienstleister an einem von den Parteien bestimmten Ort (nachfolgend „AGB“ genannt). Individuelle Regelungen werden im Vertrag über ein Personal Training (nachfolgend „Auftragsvereinbarung“ genannt), vereinbart. Beim Kauf eines Gutscheins für ein Personal Training gehen die AGBs automatisch auf den/der/die Beschenkten über.

Abweichungen von diesen AGB sind nur mit ausdrücklicher schriftlicher oder mündlichen Zustimmung von Alexander Rogmann  wirksam.

§ 2. Vereinbarung einer persönlichen Betreuung (Beratung / Coaching / Training)

Die Planung und Durchführung eines persönlichen Fitnesstrainings und/oder Sonderleistungen (Gesundheitsberatung, Ernährungsberatung, Erstellung eines Trainingsplanes ohne persönliches Fitnesstraining) zwischen dem Kunden und dem Dienstleister werden bei einer Zusammenarbeit von mindestens 4 Wochen durch Abschluss einer Auftragsvereinbarung geregelt.
 Der Kunde vereinbart damit die Trainings- bzw. Beratungseinheiten bzw. die Dauer einer Zusammenarbeit. Eine Trainingseinheit dauert im Regelfall 45 – 60 Minuten. Der Ort des Trainings wird zwischen den Vertragspartnern individuell abgestimmt. 
Der Kunde versichert mit Unterzeichnung der Auftragsvereinbarung, dass ein sachkundiger Arzt zuvor festgestellt hat, dass er im vollem Umfang sporttauglich ist. Der Kunde informiert seinen zuständigen Trainer unverzüglich über etwaige Einschränkungen seiner Sporttauglichkeit, die sich eventuell nach Abschluss der Auftragsvereinbarung ergeben. Der Kunde beantwortet alle Fragen zum derzeitigen/bisherigen Gesundheitszustand und zu trainingsrelevanten Lebensumständen wahrheitsgemäß und vollständig.
Eine Übertragung der Auftragsvereinbarung durch den Kunden auf eine andere Person ist nur nach vorheriger Zustimmung des Dienstleisters zulässig. 
Die Buchung von Einzeltrainings wird mit Bestätigung der Termine (telefonisch, Whatsapp oder via Email) vorgenommen. Der Kunde erhält in diesem Fall eine Auftragsbestätigung/Rechnung mit ausgewiesenem Leistungszeitraum per Email zugeschickt. Gebuchte Trainings-/Beratungseinheiten müssen in diesem Zeitraum eingelöst werden.

§ 3. Beratungs- bzw. Trainingskonzept

Alexander Rogmann von AR LIFEFitness erstellt für den Kunden ein auf seine Bedürfnisse zugeschnittenes Beratungs- bzw. Trainingskonzept, dass den allgemein anerkannten sportwissenschaftlichen Erkenntnissen entspricht.  Der Trainer kann das Konzept jederzeit während der Zusammenarbeit anpassen, soweit dies erforderlich ist, um einer veränderten Sporttauglichkeit oder aber anderen Veränderungen des Kunden zu entsprechen.

§4. Leistungsumfang

Je nach Buchung umfasst die Leistung wie folgt:

  • Eine individuell angepasste persönliche Beratung zu Gesundheit und Fitness anhand der Analyse            des Gesundheitszustandes und der Lebensweise des Kunden anhand von ihm/ihr gelieferten    Informationen (Anamnesebogen und ggf. erstellten Analysen oder Befunden)
  • Integration physischer Betätigung in den Alltag des Kunden in Absprache mit dem Kunden
  • Individuelle Trainingsplanung und -steuerung
  • Begleitung und Anleitung des Kunden bei der Durchführung der Trainingseinheiten im Personal     Training bzw. Personal Partner Training
  • Ernährungsberatung
  • Coaching zur Stressbewältigung, Lebensführung, Work-Life-Balance u. a.

Der Dienstleister unterliegt keinem Weisungs- und Direktionsrecht seitens des Kunden. Der Dienstleister wird sich den Vorstellungen des Kunden entsprechend ausrichten.

§5. Zeitliche Rahmenbedingungen

Der Auftrag beinhaltet entsprechend viele Trainings oder Beratungen wie in der jeweiligen Auftragsvereinbarung bzw. Auftragsbestätigung oder Rechnung aufgeführt. Entscheiden sich die Parteien für ein geschlossenes Vertragsverhältnis, beginnt das Vertragsverhältnis zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses und endet zu angegebenem Zeitpunkt ohne dass es einer Kündigung bedarf. Entscheiden sich die Parteien für ein offenes Vertragsverhältnis, gilt keine Kündigungsfrist, sofern nicht anders festgelegt und schriftlich fixiert wurde. Die Parteien fixieren feste Termine. Bei dem Dienstleister rechtzeitig mitgeteilter Abwesenheit von nicht Krankheitsbedingter oder schwerwiegender Gründe, bis mindestens 48 Stunden vor Terminbeginn, werden die nicht in Anspruch genommenen Termine innerhalb der Vertragslaufzeit nachgeholt. Geschieht die Abwesenheitsmeldung innerhalb der 48 Stunden werden in der Regel 100 % Kostenpflichtig. Für alle anderen Absagen gilt bis mindestens 24 Stunden vor Terminbeginn werden diese innerhalb der Vertragslaufzeit nachgeholt, danach sind 100 % kostenpflichtig. Terminverschiebungen sind beidseitig persönlich abzugleichen.  Sagt AR LIFEFitness einen Termin ab, wird dieser nach Absprache mit dem Kunden möglichst zeitnah nachgeholt. Die festgelegten Termine und Terminänderungen sind möglichst via Telefon, Email oder Whatsapp bzw. Sms abzugleichen. Nach Ablauf von 6 Monaten nach Beginn eines geschlossenen Vertrages verfällt der Anspruch auf noch nicht genutzte Termine.

§6. Räumliche Rahmenbedingungen

Für ein Training bei dem Dienstleister vor Ort , in der Wiesenstrasse 4 ,28844 Weyhe fallen keine weiteren Kosten an. Sollten Einrichtungen, wie beispielsweise Fitnessstudios, Schwimmhallen, etc. genutzt werden, sind die dafür anfallenden Kosten zusätzlich zum Honorar gemäß § 8. dieser Vereinbarung vom Kunden zu tragen. Wünscht der Kunde eine Betreuung in seinen eigenen vier Wänden fallen eventuell ebenso zusätzliche Kosten ab einem Fahrtweg von mehr als 3 km an.

§7. Kundenbetreuung

Der Kunde erhält Alexander Rogmann als persönlichen Trainer. Sollte der Trainer wegen Krankheit oder anderen Gründen den vereinbarten Termin nicht wahrnehmen können, wird ein zeitnaher Ersatztermin vereinbart. Dies geschieht in Absprache mit dem Kunden.

§8. Vergütung der Leistung

AR LIFEFitness erhält für die nach Ziffer 4. dieses Vertrages erbrachten Tätigkeit eine Vergütung in der im jeweiligen Buchungsmodul angegebenen Höhe (siehe Auftragsbestätigung bzw. Auftragsvereinbarung/Vertrag). Bei dem angegebene Endpreis wird die Mehrwertsteuer nach §19 UStG für Kleinunternehmer nicht berücksichtigt.

Die Vergütung ist bis 7 Tage vor Beginn der Betreuung komplett vorauszuzahlen bzw. ist bei einer offenen Vertragslaufzeit vierteljährlich oder monatlich zahlbar und muss vom Kunden  zu Beginn des Betreuungszeitraumes bzw. bis spätestens zum 3. Werktag des beginnenden Betreuungszeitraumes per Überweisung auf das von AR LIFEFitness benannte Konto erfolgen. Eine Barzahlung ist in Absprache mit dem Dienstleister möglich. Rechnungen werden via Email an den Kunden versand oder persönlich übergeben.

§9. Informationspflicht

Die Vertragspartner teilen sich alle für die Erfüllung des Auftrags und dieser AGB relevanten Informationen rechtzeitig mit.
 Die Mitteilung der vorgenannten Informationen erfolgt über Telefon oder E-Mail. Die E-Mail-Adresse von AR LIFEFitness lautet: info@ar-lifefitness.de Die entsprechenden Kontaktdaten des Kunden sind in der Auftragsvereinbarung bzw. im Anamnesebogen aufgeführt.

§10. Kündigung vor Ablauf der Vertragslaufzeit

Wird die Zusammenarbeit vom Kunden vor Ablauf der Vertragslaufzeit beendet, verbleibt die Zahlung bei                      AR LIFEFitness. Ein Anspruch auf Rückerstattung besteht nicht. Sofern der Dienstleister aus unvorhersehbaren Gründen die Zusammenarbeit frühzeitiger beenden muss, erhält der Kunde die noch offenen Einheiten zurückerstattet. Dies geschieht allerdings nur mit dem Einverständnis des Kunden. Nach Vertragsende verfällt der Anspruch auf noch nicht genutzte Trainingstermine.

§ 11. Haftungsansprüche

Der Dienstleister haftet dem Kunden gegenüber nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, eine Haftung für Drittverschulden ist ausgeschlossen. Dies gilt für alle Schäden, die der Kunde im Rahmen der Auftragstätigkeit erleidet.

§12. Sonstiges

Der Dienstleister hat das Recht, auch für dritte Kunden tätig zu werden. Einer vorherigen Zustimmung des Kunden bedarf es hierfür nicht.

Der Anamnesebogen ist wesentlicher Bestandteil der Auftragsvereinbarung. Ansonsten bestehen keine Nebenabreden zu dieser Vereinbarung. Kündigungen, Änderungen und/oder Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Dies gilt auch im Falle einer Gesamtunwirksamkeit oder Nichtigkeit. Die Parteien verpflichten sich, im Falle einer auch nur teilweisen Unwirksamkeit eine dem wirtschaftlich Gewollten am ehesten entsprechenden Lösung zu finden und diese schriftlich in einem neuen Vertragswerk zu fixieren. Die Aufhebung der Schriftform bedarf im Übrigen wiederum der Schriftform. Gerichtsstand ist Weyhe / Diepholz. Es gilt deutsches Recht.

Stand: 01.01.2023